Mein Schiff hatte Verspätung – habe ich Anrecht auf eine Erstattung?

Geändert am Mon, 14 Nov 2022 um 02:54 PM

Da gilt die EU Verordnung Nr. 1177/2010 für Verspätungen. In dieser ist festgehalten, dass Ansprüche gestellt werden, wenn es folgende Verspätungen gibt: 

- zwei Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als vier bis zu acht Stunden,

- drei Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als acht bis zu 24 Stunden oder

- sechs Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als 24 Stunden.

 

Falls Sie eine Erstattung anfragen wollen, kontaktieren Sie uns unter info@ferrycenter.ch und wir werden diese bei der Reederei abklären. 

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