Gemäss der Richtlinie (EU) 2023/959 wurde der Seeverkehr in das Treibhausgas-Emissionshandelssystem („EU ETS“) der Europäischen Union einbezogen. Die den Reedereien auferlegten Verpflichtungen, insbesondere die Quoteneinkaufspflicht, führen zu einer Erhöhung der Seetransportkosten. Daher wird ab dem 1. Januar 2024 für jeden Passagier und jedes Fahrzeug ein Posten mit der Bezeichnung „EU-ETS-Kosten“ in variabler Höhe je nach Linie in den Ticketpreis einbezogen, der weder rabattiert noch erstattet werden kann. Details von der EU Seite finden Sie hier.
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