Electronic Travel Authorisation (ETA) für die Einreise nach Großbritannien
Ab dem 2. April 2025 benötigen Reisende nach Großbritannien zusätzlich zu einem gültigen Reisepass eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Diese Genehmigung ist notwendig für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen und wird online beantragt. Es handelt sich dabei nicht um ein Visum, sondern um eine vorab zu erteilende Einreisegenehmigung.
Wichtige Informationen zur ETA
Wer benötigt eine ETA?
Alle Reisenden, einschließlich Kinder, müssen unabhängig von der Reiseart (Flug, Fähre, etc.) eine ETA beantragen.
Ausnahmen: Staatsangehörige Irlands und Großbritanniens benötigen keine ETA.Ab wann kann eine ETA beantragt werden?
Ab dem 5. März 2025 können EU-Bürger ihre ETA beantragen.Wie lange ist eine ETA gültig?
Eine ETA ist für zwei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig – je nachdem, was zuerst eintritt. Während dieser Zeit sind mehrere Einreisen nach Großbritannien möglich.Welche Kosten fallen an?
Die Gebühr für eine ETA beträgt 10 £.Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die britische Regierung gibt an, dass die Bearbeitung in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen erfolgt. Es wird empfohlen, die ETA frühzeitig zu beantragen.Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Beantragung ist ausschließlich online über das offizielle Portal der britischen Regierung oder die offizielle ETA-App möglich.
Weitere Informationen und Antragstellung:
www.gov.uk
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